Ziel ist die Ermittlung der ökologischen Aufwertung (Leipziger Bewertungsmodell 2002) infolge der geplanten Maßnahmen von Gebäudeabriss, Entsiegelung, Anpflanzung von Gehölzen und Anlage einer Wiese sowie deren Anerkennung als Kompensationsmaßnahme. Die im Plangebiet geschaffene ökologische Aufwertung soll in einem „Ökokonto“ gesichert (bevorratet) werden und zukünftig andernorts stattfindende Eingriffe im Sinne des Naturschutzgesetztes kompensieren.
Auftraggeber: BBH Entwicklungs GmbH, Leipzig
Jahr: 2015